Rechtsberatung

Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich in allen Anliegen des Arbeitsrechts.
Das Arbeitsrecht ist durch zahlreiche Änderungen in der Rechtsprechung und diversen Gesetzesreformen einem ständigen Wandel unterlegen.
Wir können einschätzen, welche Maßnahmen in Ihrem Einzelfall rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll sind und setzen Ihre Interessen mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit um.

Wirtschaftsrecht
Aufgrund unserer ausgeprägten Expertise im Bereich Wirtschaft und der erfolgreichen Absolvierung eines MBA-Studiums hat unsere Kanzlei einen ausgewiesenen Schwerpunkt im Bereich des Wirtschaftsrechts, insbesondere des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter in jeglichen Fragestellungen rund um die Wahl der richtigen Gesellschaftsform, beim Unternehmenskauf bzw. -verkauf sowie in Fragestellungen der Unternehmensnachfolge.

Verwaltungsrecht
Aufgrund der langjährigen Tätigkeit des Kanzleigründers im öffentlichen Dienst ist das Verwaltungsrecht weiterer Schwerpunkt der Kanzlei.
Hierbei vertreten wir Ihre Interessen mit fachlicher Kompetenz und unter hohem persönlichen Einsatz.
Zu den einzelnen Rechtsgebieten im Bereich des Verwaltungsrechts zählen unter anderem das Ausländer- und Asylrecht, das Beamtenrecht und das Umweltrecht.

Mietrecht
Unsere Aufgabe im Mietrecht umfasst die Beratung und Vertretung der verschiedenen Mietparteien. Dabei treten wir bei Konflikten auch vermittelnd als Mediator zur Erforschung sogenannter alternativer Lösungen auf.
Ob im klassischen Mietvertragsrecht, bei Kündigungen, Mieterhöhungen, Mietminderungen oder weiteren mietrechtlichen Themen - Sie können sich auf uns verlassen.

Verkehrs- und Strafrecht
Im Bereich des Verkehrsrechts vertreten wir verlässlich Ihre Interessen und setzen Ihre Ansprüche gegen Haftpflichtversicherungen durch. Insbesondere an der Schnittstelle zu Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren stehen wir kompetent an Ihrer Seite.
Auch im klassischen Bereich des Strafrechts vertreten wir mit Nachdruck die Interessen unserer Mandantschaft, bspw. im Vermögensstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Jugendstrafrecht.

Familien- und Erbrecht
Im Familien- und Erbrecht sind wir Zuhörer und Problemlöser zugleich.
Wir stehen Ihnen im Falle einer Scheidung zur Seite und unterstützen Sie auch zuverlässig und empathisch bei der finanziellen Abwicklung der Ehe sowie in unterhaltsrechtlichen Fragestellungen.
Im Erbrecht beraten wir zu klassischen Themen wie der Testaments-errichtung, aber auch bei erb- und gestaltungsrechtlichen Möglichkeiten, beispielsweise für Eheleute.
